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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1060/23 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 19 Abs. 4, KStG § 27 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 2, AO § 166, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Anfechtungsbefugnis, Anfechtungsklage, Anteilseigner, Drittanfechtung, Gesonderte Feststellung, Kapital, Kapitalgesellschaft, Klagebefugnis, Körperschaftsteuer, Rechtsschutz, Steuerliches Einlagekonto, Verfassung, Zulässigkeit |
Rechtsfrage: | Keine Drittanfechtung bei Feststellungsbescheiden zum steuerlichen Einlagekonto - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2022 |
Vorinstanz/AZ: | I R 53/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 67 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2025 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1060/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |