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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 21/02
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15, GewStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Unternehmensberater, Wirtschaftsingenieur, Freiberufliche Tätigkeit
Rechtsfrage: Erzielt ein Unternehmensberater Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, wenn seine Ausbildung zwar mit keinem der an einer Universität oder Fachhochschule angebotenen Ausbildungsgänge übereinstimmt, jedoch vom Niveau her der Ausbildung eines Wirtschaftsingenieurs vergleichbar ist, sein Wissen nur in einzelnen Kernbereichen der Betriebswirtschaftslehre dem eines akademisch Gebildeten entspricht, die technischen Kenntnisse jedoch die Anforderungen übersteigen, die an einen Universitätsabschluss gestellt werden? Ist im Hinblick auf die Veränderung der Berufsbilder weg von Ausbildungsgängen mit exakt beschriebenen Lerninhalten eine Weiterentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit geboten? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 08.01.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 2286/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2003
Erledigungs-Az: IV R 21/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 47 14