Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-330/24 (EuGH)
§§: ZK Art. 116 Abs. 7
Schlagwörter EG, EU Zoll, Zollkodex, Tarifierung, Einreihung, Zollschuld, Erstattung
Rechtsfrage: Ist der Begriff "omyl" ["Irrtum", in der deutschen Fassung: "zu Unrecht"] in Art. 116 Abs. 7 [der tschechischen Fassung] der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.10.2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union dahin gehend auszulegen, dass die Zollschuld nur dann wieder auflebt, wenn die Erstattung der Zölle durch eine unbeabsichtigte Handlung der Zollbehörde verursacht wurde, oder kann dieser Begriff auch eine fehlerhafte Entscheidung der Zollbehörde über die zolltarifliche Einreihung der Waren erfassen?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/4954
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.04.2025
Erledigungs-Az: Rs C-330/24
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 25 06 83