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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 5/12 (BFH)
§§: EStG § 10 f, EStG § 7 i, AO § 155 Abs. 2, AO § 162 Abs. 5
Schlagwörter Baudenkmal, Steuerbegünstigung, Schätzung, Besteuerungsgrundlage, Grundlagenbescheid, Bescheinigung
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Aufwendungen für Wohneigentum nach §§ 7 i, 10 f EStG im Schätzungswege vor Ergehen einer Bescheinigung als Grundlagenbescheid: Hat das Finanzamt den geltend gemachten und bisher nicht durch eine Bescheinigung der Denkmalbehörde nachgewiesenen Sonderausgabenabzug vorläufig mit einem geschätzten Betrag zu berücksichtigen oder erforderliche teleologische Reduzierung des Gesetzeswortlauts der §§ 155 Abs. 2, 162 Abs. 5 AO bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen, über die abschließend in einem Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde entschieden wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.01.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 1416/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.08.2012
Erledigungs-Az: X R 5/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 33 04