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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 75/98 | 
| §§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 3 | 
| Schlagwörter | Neue Tatsachen | 
| Rechtsfrage: | Durften die ESt-Bescheide 1987-1989 nach Vorlage von Steuerbescheinigungen dahingehend geändert werden, daß anrechenbare Körperschaftsteuerbeträge nachträglich als Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG angesetzt wurden? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.09.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 9294/97 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 18.04.2000 | 
| Erledigungs-Az: | VIII R 75/98 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 09 58 | 
