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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/04
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 7 g Abs. 3
Schlagwörter Einkünfte und Bezüge, Ansparrücklage, Kindergeld
Rechtsfrage: Berücksichtigung einer Ansparrücklage bzw. -abschreibung bei der Ermittlung der kindergeldrechtlichen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes (hier: gewerbliche Einkünfte des Kindes, Ansparrücklage von 30.500 DM)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 02.07.2003
Vorinstanz/AZ: III 1390/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: VIII R 35/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 75