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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-450/11 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 306, Richtlinie 2006/112/EG Art. 307, Richtlinie 2006/112/EG Art. 308, Richtlinie 2006/112/EG Art. 309, Richtlinie 2006/112/EG Art. 310
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Reisebüro, Sonderregelung, Portugal, Mehrwertsteuer
Rechtsfrage: Hat die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie, wie im Decreto-Lei Nr. 221/85 vom 3.7.1985 vorgesehen, die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros auf Reisedienstleistungen angewandt hat, die an eine andere Person als den Reisenden verkauft werden?
Vorinstanz: Kommission ./ Portugiesische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 319 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.09.2013
Erledigungs-Az: Rs C-450/11