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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/20 (BFH)
§§: EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Übertragung, Schenkung, Zuordnung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Rechtsfrage: 1. Zur Frage der wirksamen Übertragung von Mietobjekten von den Eltern auf ihre Kinder einerseits und der daraus erfolgten Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits. - 2. Trifft die Darlegungs- und Feststellungslast für den Veranlassungszusammenhang zwischen Werbungskosten und einer Leistung Dritter, die geeignet ist, entstandene Werbungskosten zu ersetzen, den Steuerpflichtigen oder die Finanzverwaltung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.12.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 2497/17 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2021
Erledigungs-Az: IX R 11/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 14