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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 9/11 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG 2005 § 2 Abs. 1, InsO § 304, InsO § 63 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Insolvenz, Steuerfreie Verwendung, Insolvenzverwalter |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Vorsteuern aus der Vergütung des Insolvenzverwalters: Ist im Insolvenzverfahren eines Einzelgewerbetreibenden aus Rechnungen des Insolvenzverwalters für geleistete Dienste bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens der Vorsteuerabzug immer in voller Höhe zu gewähren, auch dann, wenn der Insolvenzverwalter Gegenstände des Privatvermögens veräußert und/oder umsatzsteuerfreie Abwicklungsumsätze tätigt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1513/2008 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1843 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 29 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2012 |
Erledigungs-Az: | V R 9/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 75 |