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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 9/20 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, AO § 129, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 174 Abs. 1
Schlagwörter Arzt, Freiberufler, Arbeitnehmer, Lohnsteueranmeldung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Einkommensteuerveranlagung, Änderung
Rechtsfrage: Können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide geändert werden, in denen die Einkünfte eines angestellten Chefarztes aus im Krankenhaus erbrachten wahlärztlichen Leistungen doppelt, nämlich sowohl in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als auch in denjenigen aus freiberuflicher Tätigkeit enthalten sind? Liegen insbesondere widerstreitende Steuerfestsetzungen im Sinne von § 174 Abs. 1 AO vor, weil die Einkünfte auch in die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers eingegangen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.02.2019
Vorinstanz/AZ: 14 K 2122/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 22 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2023
Erledigungs-Az: VIII R 9/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 09 69