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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 8/04 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 191 Abs. 1, AO 1977 § 240, AO 1977 § 227 |
Schlagwörter | Haftung, Geschäftsführerhaftung, Säumniszuschlag, Sequestration, Erlass |
Rechtsfrage: | Haftet der ehemalige Geschäftsführer auch für die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der mittlerweile im HR gelöschten GmbH angefallenen Säumniszuschläge, so dass die seit der Sequestration entstandenen Säumniszuschläge nur zur Hälfte nach § 227 AO 1977 zu erlassen sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4360/01 H |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 25 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 8/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 59 |