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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 6/20 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter Steuerfreier Umsatz, Heilbehandlung, Beratung, Telefon
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von im Auftrag von Krankenkassen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen: In welchem Umfang können die durch externe Dienstleister für Krankenkassen im Rahmen eines Gesundheitstelefons und Patientenbegleitprogrammen erbrachten telefonischen Beratungsleistungen als Heilbehandlungen i.S. von § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG angesehen werden? - Das Verfahren XI R 19/15 war durch Beschluss vom 18.9.2018 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-48/19 ausgesetzt. - Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 5.3.2020 - Rs C-48/19 wurde das Verfahren XI R 19/15 wieder aufgenommen und unter dem Az. XI R 6/20 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.08.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1570/14 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 27 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.2020
Erledigungs-Az: XI R 6/20
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: XI R 19/15 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 21 33