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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 3/20 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Sonderausgabe, Altenteil, Versorgungsleistung, Übergabevertrag, Wertsicherungsklausel, Willkür
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG: Steht die "schlicht vergessene Durchführung" einer Erhöhung von Baraltenteilsleistungen ab dem 65. Lebensjahr des Altenteilers, die sich aus einer Wertsicherungsklausel ergibt, der Annahme, der Übergabevertrag sei mit Rechtsbindungswillen abgeschlossen worden, grundsätzlich nicht entgegen? Was soll stattdessen gelten, sollte die Rechtsprechung zu Wertsicherungsklauseln nicht ohne Weiteres auf die im Streitfall vereinbarte Erhöhungsklausel (ereignisbezogene Anpassungsklausel) von Baraltenteilsleistungen anwendbar sein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.06.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 291/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 05 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.06.2021
Erledigungs-Az: X R 3/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 77