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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-640/23 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2, RL 2006/112/EG Art. 19, RL 2006/112/EG Art. 168, RL 2006/112/EG Art. 203
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Erstattung
Rechtsfrage: Stehen die in den Art. 2, 19 und 168 in Verbindung mit Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG niedergelegten Grundsätze der Neutralität, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes der Verweigerung der Anerkennung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer, die im Rahmen eines Verkaufs entrichtet wurde, der später von den Steuerbehörden in eine Übertragung eines Unternehmens außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer umqualifiziert wurde, entgegen, wenn die Mehrwertsteuer bereits vom Staat erhoben wurde und ihre Erstattung nach nationalem Recht nicht möglich ist?
Vorinstanz: Înalta Curte de Casatie si Justitie (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/935