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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 25/22 (BFH) |
§§: | EStG § 3 c Abs. 2, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1, FGO § 56 |
Schlagwörter | Holding, Konzern, Bilanz, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Revisionsbegründungsfrist, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Stehen die bei einer Holdinggesellschaft angefallenen Konzernabschlusskosten im Sinne von § 3 c Abs. 2 Satz 1 EStG in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den dem Teileinkünfteverfahren unterliegenden Beteiligungserträgen mit der Folge, dass sie nur anteilig als Betriebsausgaben abgezogen werden können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 999/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 02 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 25/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 18 |