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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-90/20 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1 Buchst. c
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Kontrollgebühren, Parken, Dienstleistung, Entgelt, privat, Grundstück
Rechtsfrage: Ist Art. 2 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass Kontrollgebühren, die für die Übertretung von Vorschriften über das Parken auf privaten Grundstücken erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen darstellen, so dass ein mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz vorliegt?
Vorinstanz: Højesteret (Dänemark)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 161 S. 37
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 20.01.2022
Erledigungs-Az: Rs C-90/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 01 89