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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 35/10 (BFH) | 
| §§: | EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 a Abs. 8 | 
| Schlagwörter | Aktie, Arbeitslohn, Freigrenze | 
| Rechtsfrage: | Gratisaktie als Arbeitslohn: Findet die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) von 50 DM auch auf die unentgeltliche Überlassung einer Gratisaktie an Arbeitnehmer Anwendung oder wird die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG (1999) durch die Sonderregelung des § 19 a Abs. 8 EStG verdrängt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.04.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4569/07 L | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 20 24 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.07.2011 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 35/10 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 43 | 
