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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 28/23 (BFH) |
§§: | UStG § 1, UStG § 2, UStG § 3, UStG § 18 |
Schlagwörter | Zurechnung, Umsatz, Prostitution, Unternehmer |
Rechtsfrage: | Zurechnung von Prostitutionsumsätzen: Welche Rolle und Bedeutung spielen bei der Zurechnung von Umsätzen aus Prostitution an den Bordellbetreiber oder die Prostituierten selbst die Organisationsleistungen des Bordellbetreibers, die getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen sowie die Umsatzbeteiligung des Bordellbetreibers an den Umsätzen der Prostituierten? Liegt eine Divergenz zu dem BGH-Beschluss vom 5.5.2022 1 StR 475/21 vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1966/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 16 01 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |