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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 1/24 (BFH) |
§§: | IFG M-V § 1 Abs. 2, FVG § 21 a Abs. 1 Satz 4, FVG § 21 a Abs. 1 Satz 5, AO § 32 e, AO § 32 i Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Richtsatzsammlung, Datenerhebung, Auskunftsanspruch |
Rechtsfrage: | Zur Frage eines Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der Datenerhebung bei der amtlichen Richtsatzsammlung. Hat die Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang einen Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 23.11.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 349/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.05.2025 |
Erledigungs-Az: | IX R 1/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision FA begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Revision Kläger unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 76 |