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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 8/24 (BFH) |
§§: | EStG § 43 b Abs. 1 Satz 1, EStG § 43 b Abs. 1 Satz 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, AEUV Art. 49 |
Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Liquidation, Ausschüttung, Freistellung, Niederlassungsfreiheit, Auflösung |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Begriff "anlässlich" im Sinne des § 43 b Abs. 1 Satz 4 EStG so zu verstehen, dass Gewinne, die noch vor dem Beginn des Liquidationszeitraums entstanden sind, deren Ausschüttung jedoch im Liquidationszeitraum beschlossen wird, von der Befreiung in § 43 b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgeschlossen sind? - 2. Ist bei einem weiten Verständnis des Begriffs "anlässlich" im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die zeitlich vor dem Auflösungsbeschluss entstanden sind, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht anzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2446/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 06 23 |