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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 46/12 (BFH)
§§: InvZulG 2005 § 2 Abs. 1
Schlagwörter Immaterielles Wirtschaftsgut, Bewegliches Wirtschaftsgut, Urheberrecht
Rechtsfrage: Stellen digitale Druckvorlagen, welche im sog. CtP-Verfahren hergestellt werden, immaterielle Wirtschaftsgüter dar, für die kein Anspruch auf Investitionszulage besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 14.08.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 13012/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 28 64
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision