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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 5/24 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 39 Satz 2, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1, AO § 191 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Haftungsbescheid, Lohnsteuer, Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Bonus-Aktien, Arbeitnehmer, Begünstigter Personenkreis |
Rechtsfrage: | Ist es für die Gewährung der Steuerbefreiung im Hinblick auf § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG für die betreffenden Streitjahre 2015 bis 2018 insgesamt schädlich, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmern, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (hier in Form von Bonus-Aktien) ausklammert? - Hinweis: VI R 4/24 hat eine abweichende Rechtsfrage einer anderen Tochtergesellschaft des gleichen Konzerns zum Gegenstand. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.12.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 11/22 H (L) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 05 13 |