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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-427/20 (EuGH)
§§: AO § 236 Abs. 1, ZK Art. 241, VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 241, VO (EU) Nr. 952/13 Art. 116 Abs. 6
Schlagwörter EG, EU, Erstattung, Einfuhrabgaben, Zinsen, Verzinsung
Rechtsfrage: Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom EuGH entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Verletzung rechtsgültiger Vorschriften des Unionsrechts festsetzt und ein mitgliedstaatliches Gericht diesen Verstoß gegen das Unionsrecht feststellt?
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 01.09.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 67/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 98
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 28.04.2022
Erledigungs-Az: Rs C-415/20, C-419/20 und C-427/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 07 37