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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 7/23 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze |
Rechtsfrage: | Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1% - Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren? - Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 19/12 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 06.01.2023 - 2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 19/12 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 7/23 fortgeführt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 10250/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 18 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2023 |
Erledigungs-Az: | IX R 7/23 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: IX R 19/12 - Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 10 76 |