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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/23 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Genussrecht, Zinsen, Leistungsaustausch, Kapitalvermögen, Arbeitsverhältnis, Veranlassungszusammenhang, Mitarbeiterbeteiligung |
Rechtsfrage: | Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1. Sind die Erbringung eines Genussrechtskapitals aus eigenem Vermögen, das Tragen eines effektiven Verlustrisikos und das Zustehen der Erträge auch bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Elternzeit im gesamten Geschäftsjahr gewichtige Aspekte, die gegen eine Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis sprechen? - 2. Ist die Marktüblichkeit der Verzinsung eines Genussrechtskapitals als Kriterium bei der Frage, ob eine Kapitalbeteiligung des Arbeitnehmers den gesamten Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abbildet, anhand der vereinbarten Zinsbandbreite und nicht anhand der konkret erzielten Rendite zu beurteilen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1111/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 04 24 |