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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-756/23 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Belgien
Rechtsfrage: Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 20.9.2023 in den verbundenen Rechtssachen T-278/16 und T-370/16: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission vom 11.1.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) (im Folgenden: angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären, oder, hilfsweise, die Sache zur Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen; und - der Kommission die Kosten dieses Verfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 20.09.2023
Vorinstanz/AZ: Rs T-278/16 und T-370/16
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/1534