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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-756/23 P (EuGH) |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Belgien |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 20.9.2023 in den verbundenen Rechtssachen T-278/16 und T-370/16: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden und den Beschluss (EU) 2016/1699 der Kommission vom 11.1.2016 über die Beihilferegelung Belgiens SA.37667 (2015/C) (ex 2015/NN) (im Folgenden: angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären, oder, hilfsweise, die Sache zur Entscheidung im Einklang mit dem Urteil des Gerichtshofs an das Gericht zurückzuverweisen; und - der Kommission die Kosten dieses Verfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten etwaiger Streithelfer aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 20.09.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-278/16 und T-370/16 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/1534 |