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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 18/23 (BFH) |
| §§: | KStG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 |
| Schlagwörter | Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Durchführung |
| Rechtsfrage: | Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 28.06.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 536/21 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 14 50 |