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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/20 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a |
Schlagwörter | Sonderausgabe, Altenteil, Versorgungsleistung, Übergabevertrag, Wertsicherungsklausel, Willkür |
Rechtsfrage: | Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG: Steht die "schlicht vergessene Durchführung" einer Erhöhung von Baraltenteilsleistungen ab dem 65. Lebensjahr des Altenteilers, die sich aus einer Wertsicherungsklausel ergibt, der Annahme, der Übergabevertrag sei mit Rechtsbindungswillen abgeschlossen worden, grundsätzlich nicht entgegen? Was soll stattdessen gelten, sollte die Rechtsprechung zu Wertsicherungsklauseln nicht ohne Weiteres auf die im Streitfall vereinbarte Erhöhungsklausel (ereignisbezogene Anpassungsklausel) von Baraltenteilsleistungen anwendbar sein? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 291/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 05 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.06.2021 |
Erledigungs-Az: | X R 3/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 20 77 |