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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 953/06 (BVerfG)
§§: EStG 1990 § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, KStG 1984 § 8, HGB § 114 Abs. 1
Schlagwörter Änderung, Abgrenzung, Aufwendungen, Aufwendungsersatz, Ersatz, Geschäftsführung, Geschäft, Gesellschaft mbH, Gesellschafter, Leistung, Mitunternehmer, Offene Handelsgesellschaft, Pensionszusage, Personengesellschaft, Revision, Sonderbilanz, Sondervergütung, Tätigkeit, Zurechnung
Rechtsfrage: Sondervergütungen des Gesellschafters einer OHG aus mittelbaren Leistungen an die Personengesellschaft - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.02.2006
Vorinstanz/AZ: VIII R 40/03
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2006 S. 1198
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 88
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 04.04.2007
Erledigungs-Az: 2 BvR 953/06
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen