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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 38/20 (BFH)
§§: UStG § 14 c Abs. 2 Satz 5, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Berichtigung, Unrichtiger Steuerausweis, Zustimmung, Aufrechnungsverbot, Erstattungsanspruch, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Zur Wirksamkeit der vom FA vorgenommenen Aufrechnung gegen ein USt-Guthaben 2010, das sich aus Berichtigungen nach § 14 c Abs. 2 UStG zugunsten des Klägers ergab: Ist die Zustimmung des FA i.S. des § 14 c Abs. 2 Satz 5 UStG eine materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung für eine Berichtigung nach § 14 c Abs. 2 Sätze 3 bis 5 UStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 02.07.2019
Vorinstanz/AZ: 2 K 938/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 08 37
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2021
Erledigungs-Az: V R 38/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 19 28