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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 31/20 (BFH)
§§: AO § 367, AO § 171 Abs. 3 a, FGO § 138
Schlagwörter Einspruchsentscheidung, Teilbestandskraft, Urteil
Rechtsfrage: Tritt durch die Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten in einem Klageverfahren gegen die auszulegende Einspruchsentscheidung auch Unanfechtbarkeit hinsichtlich eines im Einspruchsverfahren vorgetragenen, jedoch übersehenen und daher in der Einspruchsentscheidung nicht aufgeführten Streitpunktes ein oder ist diese Einspruchsentscheidung als Teileinspruchsentscheidung auszulegen, bei der hinsichtlich des nicht aufgeführten Streitpunktes keine Bestandskraft eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.08.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 3482/19 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 07 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.05.2022
Erledigungs-Az: V R 31/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 14 58