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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/23 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Notwendigkeit, Angemessenheit, Ermessensentscheidung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Unentgeltliche Überlassung, Behinderung, Mehrbedarf
Rechtsfrage: 1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen? - 2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.10.2022
Vorinstanz/AZ: 10 K 3292/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 19 09