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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/23 (BFH)
§§: AO § 152 Abs. 1, UStG § 18 Abs. 3 Satz 2, AO § 152 Abs. 2, AO § 152 Abs. 5
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Beendigung, Umsatzsteuervoranmeldung, Ermessensausübung
Rechtsfrage: 1. Ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Fall einer beendeten unternehmerischen Tätigkeit ermessensgerecht nach § 152 Abs. 1 AO in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.7.2016 (BGBl 2016 I S. 1679), wenn die nach § 18 Abs. 3 Satz 2 UStG binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums zu übermittelnde Umsatzsteuererklärung nach Ablauf dieser Frist beim Finanzamt eingeht und die festgesetzte Steuer zu einem Überschuss zugunsten des Unternehmers führt? - 2. Wirkt sich die Neufassung des § 152 AO (insbesondere Abs. 2 und 5 dieser Vorschrift) auf die Ausübung des Ermessens in § 152 Abs. 1 AO aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.04.2023
Vorinstanz/AZ: 4 K 394/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 00 66