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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 24/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 20 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Anteilsvereinigung, Anzeige, Festsetzungsverjährung |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer durch Anteilsvereinigung: Liegt eine Anteilsvereinigung i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG a.F. vor, wenn eine grundbesitzende GmbH weitere eigene Anteile erwirbt und einer von mehreren Gesellschaftern dadurch mindestens 95 % der nicht von der GmbH selbst gehaltenen Anteile hält? Beendet auch eine unvollständige oder unrichtige Anzeige gem. § 20 GrEStG die Anlaufhemmung zur Festsetzungsfrist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2516/20 GrE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 27 |