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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 11/23 (BFH) |
§§: | BGB § 1608 Abs. 1 Satz 2, BGB § 1609, BGB § 1360 a Abs. 1, EStG § 62 Abs. 1, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, EStG § 32 a Abs. 1 Satz 2, EStG § 33 b Abs. 3, BGB § 1602 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Schwerbehinderung, Selbstunterhalt, Unterhalt, Unterhaltspflicht |
Rechtsfrage: | Sind bei der Beurteilung, ob ein schwerbehindertes und abzweigungsberechtigtes Kind zum Selbstunterhalt außerstande ist, gegenüber dem Ehegatten zu berücksichtigende Unterhaltsansprüche wegen familienrechtlich vorrangiger Unterhaltsansprüche eigener Kinder zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 150/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.10.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 11/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 73 |