Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 29/23 (BFH)
§§: AStG § 20 Abs. 2, DBA-USA Art. 7 Abs. 1, DBA-USA Art. 23 Abs. 4 Buchst. b, DBA-USA Art. 23 Abs. 3 Buchst. b, AStG § 7
Schlagwörter Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung, Freistellung, Anrechnung, Beteiligung
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 23 Abs. 4 Buchst. b Variante 3 DBA-USA 1989/2008 nicht so auszulegen, dass es für die Anwendung der Switch over-Klausel ausreichend ist, wenn nur Teile der Einkünfte nicht besteuert werden (entgegen BMF-Schreiben vom 20.6.2013, BStBl 2013 I S. 980, Tz. 2.3 Buchst. b)? - 2. Mehrheitsbeteiligung als Voraussetzung für den Methodenwechsel von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode nach § 20 Abs. 2 AStG i.d.F. des JStG 2008 bzw. JStG 2010? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 18.04.2023
Vorinstanz/AZ: 6 K 501/20 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 09 19