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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-337/24 P (EuGH) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel eingelegt vom Königreich Dänemark gegen das EuG-Urteil vom 28.2.2024 Rs T-364/20: Der Rechtsmittelführer beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 28.2.2024 in der Rechtssache T-364/20 aufzuheben; - Art. 2 des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.3.2020 über die staatliche Beihilfe SA.39078 - 2019/C (ex 2014/N) insoweit für nichtig zu erklären, als darin festgestellt wird, dass "[d]ie Maßnahmen in Form von Kapitalzuführungen und einer Kombination aus staatlichen Darlehen und staatlichen Garantien zugunsten von Femern A/S, die Dänemark zumindest teilweise rechtswidrig durchgeführt hat, . staatliche Beihilfen im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar[stellen]", und der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen; - hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen und die Entscheidung über die Kosten vorzubehalten. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-364/20 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/4577 |