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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 32/22 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 a, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Repräsentationsaufwendungen
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 23.11.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 75/22
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 18 17