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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 23/23 (BFH)
§§: FGO § 52 d Satz 2
Schlagwörter Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, Steuerberater, Nutzungspflicht, Registrierung, Klageeinreichung
Rechtsfrage: Klageeinreichung per Fax am 20.1.2023 durch einen Steuerberater. - War ein Steuerberater von sich aus verpflichtet, eine schnellstmögliche Registrierung für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) per sog. "Fast Lane" zu beantragen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 17.08.2023
Vorinstanz/AZ: 14 K 125/23 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 17 43