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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-588/22 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen EuG-Urteil von 22.6.2022 in der Rechtssache T-657/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Beschluss C(2020) 3970 final der Europäischen Kommission vom 9.6.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57410 (2020/N) - Finnland COVID-19: Rekapitalisierung von Finnair gemäß den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären; - der Kommission ihre eigenen Kosten sowie die der Rechtsmittelführerin entstandenen Kosten aufzuerlegen und den Streithelferinnen im ersten Rechtszug sowie etwaigen Streithelferinnen in diesem Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2022 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-657/20 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 424 S. 33 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 14 55 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 07.11.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-588/22 P |