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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-664/21 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 131, RL 2006/112/EG Art. 138 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Nachweis, Neutralität, Effektivität, Verhältnismäßigkeit |
Rechtsfrage: | Stehen die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie, insbesondere Art. 131 und Art. 138 Abs. 1, sowie die Unionsrechtsgrundsätze, insbesondere die Grundsätze der [steuerlichen] Neutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit, einer nationalen Regelung entgegen, die die Vorlage und Aufnahme neuer Beweise, mit denen die Erfüllung der materiellen Anforderungen aus Art. 138 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie nachgewiesen wird, bereits während des erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrens, konkret in den Anmerkungen zu dem vor Erlass des Steuerbemessungsbescheids ergangenen Steuerprüfungsprotokoll, verbietet? |
Vorinstanz: | Vrhovno sodisce Republike Slovenije (Slowenien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 64 S. 14 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 02.03.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-664/21 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 04 04 |