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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 18/05
§§: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 5, EStG § 7 a Abs. 7
Schlagwörter Absetzung für Abnutzung, AfA, Gebäude, Wahlrecht, Miteigentum, Bruchteilseigentum, Miteigentümer
Rechtsfrage: Wahl der AfA-Methode bei Grundstücksgemeinschaften: Müssen die Miteigentümer eines Wohngebäudes das Wahlrecht zwischen der linearen AfA nach § 7 Abs. 4 und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG einheitlich ausüben oder steht jedem Miteigentümer bezüglich seines Anteils ein Wahlrecht zu (im Streitfall hat das FG bei Bruchteilseigentum entgegen R 44 Abs. 7 EStR 1999 dem einen Miteigentümer die AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG in Höhe von 7 % und dem anderen Miteigentümer die AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Höhe von 2 % zuerkannt)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.03.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 50146/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 98
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision