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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 45/06
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO § 41 Abs. 1, BGB § 1626 Abs. 2, BGB § 1629 Abs. 1, BGB § 1795 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 1909 Abs. 1, BGB § 184 Abs. 1
Schlagwörter Darlehensvertrag, Angehörige, Kinder, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Schuldzinsenabzug bei Darlehensverträgen mit minderjährigen Kindern: Kann ein Darlehensvertrag zwischen einem minderjährigen Kind als Darlehensgeber und seinem Vater als Darlehensnehmer steuerlich nur anerkannt werden, wenn der Vertragsabschluss zivilrechtlich wirksam - also durch Einschaltung eines Ergänzungspflegers - erfolgt ist (s. hierzu BFH-Urteil vom 7.6.2006 IX R 4/04)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.09.2006
Vorinstanz/AZ: 4 K 177/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 1824
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2007
Erledigungs-Az: IX R 45/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 16 99