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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 12/21 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 57 Abs. 1, EnergieStG § 57 Abs. 4 |
Schlagwörter | Steuerentlastung, Energiesteuer, Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Begünstigter Zweck |
Rechtsfrage: | Energiesteuerentlastung für Biogasanlagen: Fallen das Beschicken einer Biogasanlage von eigenen und von Dritten überlassenen Substraten sowie der Transport von Gülle und Gärresten unter entlastungsfähige Arbeiten im Sinne des § 57 Abs. 1 EnergieStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.03.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1004/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 19 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2021 |
Erledigungs-Az: | VII R 12/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |