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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 39/20 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 21 Buchst. a DBuchst. bb, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter Steuerfreiheit, Bescheinigung, Unterrichtende Tätigkeit, Beruf, Prüfungsvorbereitung, Gesetzeswortlaut
Rechtsfrage: Qualifizierungslehrgänge zum Kräuterpädagogen als steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG: Knüpft der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss oder reicht es aus, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 17.07.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 1112/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.07.2021
Erledigungs-Az: V R 39/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 16 95