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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 18/23 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 4 a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b, AO § 42 |
Schlagwörter | Tarif, Abgeltungsteuer, Wertpapier, Zuzahlung, Wandlung, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Ist § 20 Abs. 4 a Satz 3 EStG in Fällen nicht anzuwenden, in denen die Barzuzahlung den Wert der übertragenen Wertpapiere um ein Vielfaches übersteigt? Stellt der Kauf von Hochrisikoanleihen mit Andienungsrecht, die am Fälligkeitstag seitens des Emittenten durch eine Barzahlung von über 90% des Kurswerts und ein Liefergeschäft (Anleihen) bedient werden, bei anschließender Veräußerung der angedienten Anleihen an eine vom Steuerpflichtigen beherrschte Kapitalgesellschaft einen Gestaltungsmissbrauch dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.06.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 84/22 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 13 22 |