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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 74/07 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Behinderung, Ausland, Unfall |
Rechtsfrage: | Ist ein behinderungsbedingter Mehraufwand nur bei einem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG berücksichtigungsfähig? Sind demnach unfallbedingte, von der Landesunfallkasse nicht erstattete Kosten eines Auslandsaufenthalts zur Stärkung des Selbstbewusstseins (wegen Depressionen nach Unfall, Verlust eines Schuljahres, Bezug von Unfallrente, GdB 40 %) bei der Ermittlung des Grenzbetrages nicht abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 15/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 37 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 74/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 05 34 |