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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 15/23 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Notwendigkeit, Angemessenheit, Ermessensentscheidung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Unentgeltliche Überlassung, Behinderung, Mehrbedarf |
| Rechtsfrage: | 1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des EStG sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen? - 2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 27.10.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 3292/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 19 09 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.06.2025 |
| Erledigungs-Az: | VI R 15/23 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision (Streitjahr 2011) begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Revision (Streitjahre 2012 bis 2014 ) begründet - Zurückverweisung an das FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 14 50 |