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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 39/22 (BFH)
§§: EnergieStV § 105 a, NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3, EnergieStG § 66 Abs. 1
Schlagwörter Energiesteuer, Entlastung, Treu und Glauben, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Konnte eine Entlastung nach § 105 a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.10.2022
Vorinstanz/AZ: 14 K 69/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 01 52