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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 18/21 (BFH) |
§§: | AO § 73, AO § 38, UStG § 17 |
Schlagwörter | Organgesellschaft, Haftung, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Haftet eine (ehemalige) Organgesellschaft für während des Bestehens der Organschaft rechtlich noch nicht entstandene Umsatzsteuer des Organträgers nach § 73 AO (hier: Korrektur von Vorsteuerbeträgen)? Reicht eine Verursachung durch die Organschaft aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1304/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 18 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2022 |
Erledigungs-Az: | VII R 18/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 15 20 |