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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 31/22 (BFH)
§§: AStG § 15 Abs. 1, AStG § 15 Abs. 2, AStG § 15 Abs. 6, AEUV Art. 49, AEUV Art. 63, AEUV Art. 64, AEUV Art. 65 Abs. 1, AEUV Art. 65 Abs. 3, DBA-Schweiz Art. 27
Schlagwörter Außensteuerrecht, Familienstiftung, Schweiz, Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit
Rechtsfrage: Zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 und 2 AStG im Falle einer Schweizer Familienstiftung: Auslegung der Begriffe "Bezugsberechtigung" und "Anfallsberechtigung"? Unvereinbarkeit von § 15 Abs. 1 AStG mit der Kapitalverkehrsfreiheit? Geltungserhaltende Auslegung des § 15 Abs. 6 AStG in Drittstaaten-Fällen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.07.2022
Vorinstanz/AZ: 8 K 1419/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 18 66
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 31/22