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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 33/20 (BFH)
§§: StromStG § 10
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerentlastung, KMU, Verbundene Unternehmen
Rechtsfrage: 1. Welche Unternehmen gelten als "verbundene" bzw. "verpartnerte" Unternehmen i.S. des Art. 3 Abs. 2 und 3 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36)? - 2. Ist dabei infolge der beschränkenden Betrachtung der in Frage kommenden Unternehmen entsprechend dem Beschluss der Kommission vom 18.12.2012 - 2012/838/EU - (ABl. L 359/45) lediglich auf die unmittelbar vor- bzw. nachgeschalteten Unternehmen abzustellen? - 3. Inwiefern ist der vom Anhang der Empfehlung vorgegebene Zweijahreszeitraum bei nur zeitweiser Unter- bzw. Überschreitung maßgeblich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.11.2019
Vorinstanz/AZ: 4 K 1169/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 04
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision